Private Haftpflichtversicherung - ein absolutes Muss

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür haften. Und da dies nicht nur materiellen Schaden beschreibt, sondern auch Personenschaden beinhaltet, können solche Geschehnisse ohne eine Haftpflichtversicherung schnell zur finanziellen Existenzgefährdung führen.
Ein Personenschaden, verursacht durch einen banalen Unfall oder Zusammenstoß im Alltag, kann durch Behandlungs- und Folgekosten schnell eine Schadenhöhe von mehreren Millionen Euro erreichen. Um hier geschützt zu sein, lohnt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung also allemal.

Haftpflichtversicherung mit den unterschiedlichen Bausteinen

Inhaltsverzeichnis:

I. Was ist eine Haftpflichtversicherung?
II. Personenschäden
III. Sachschäden  
IV. Zusatzleistungen
V. Wann greift die Haftpflicht?
VI. Wann zahlt die Haftpflicht nicht?

I. Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Unter einer Haftpflichtversicherung versteht man eine Sicherheit für den Versicherungsnehmer. Diese Absicherung tritt in Kraft, wenn ein selbst verursachter Schaden am Eigentum eines anderen ersetzt werden muss. Wenn es dazu kommt, dass man Schadenersatz leisten muss, springt der Versicherer ein. Ob privat oder beruflich, eine privat Haftpflicht ersetzt Schäden und schützt vor finanziellen Folgen.

II. Personenschäden

Die Haftpflichtversicherung deckt verschiedene Bereiche ab. Besagte Personenschäden, welche beispielsweise durch eine Unachtsamkeit beim Überqueren einer Straße und einem daraus folgenden Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer entstehen, können sehr hohe Kosten mit sich ziehen.

Je nach Schwere der Verletzung und der daraus resultierenden Behandlungsarten steigt die Summe schnell. Weitere Kosten, die vom Verursacher gedeckt werden müssen, sind unter anderem
Haushaltsführungskosten, Ausfallkosten und die vom Gericht festgelegte Höhe des Schmerzensgelds. Mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung stellen diese enormen Summen keine Probleme für die private finanzielle Existenz dar.
Fahrradunfall

III. Sachschäden

Ein weiterer Bereich der durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt wird, sind Sachschäden. Ein Sachschaden definiert sich generell als ein Schaden, der durch die Beschädigung des Eigentums durch einen Dritten verursacht wird. Um diese Schäden finanziell ausgleichen zu können, empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Um nicht auf den hohen Kosten einer Reparatur oder Neuanschaffung sitzen zu bleiben, kann der Verursacher den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Diese prüft den Fall und kommt für den Ersatz der beschädigten Brille auf.

Ein Beispiel:
Man präsentiert einem Freund seine neue Markenbrille vom Optiker. Der Freund begutachtet sie und lässt sie aus Versehen auf den Fliesenboden fallen. Das Glas der Brille zerspringt und sie ist somit unbrauchbar.

IV. Zusatzleistungen

Zusatzleistungen, die jedoch nicht jede private Haftpflichtversicherung beinhalten, sind sog. Mietsachschäden und Schlüsselverlust.

Bei dem Verlust eines Schlüssels einer zentralen Schließanlage in einem Mehrfamilienhaus muss zwangsläufig die komplette Schließanlage des Gebäudes ausgetauscht werden. Also sämtliche Schlösser der Wohnungs-, Haus-, Keller- und Garagentüren. Die Kosten hierfür belaufen sicher sehr schnell auf mehrere tausend Euro.

Mit dem Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung kann auch diese Leistung abgedeckt und bezahlt werden.
Unter einem Mietsachschaden versteht man einen durch den Mieter verursachten Schäden an einem Mietgebäude. Des Weiteren haftet eine Haftpflichtversicherung bei Schäden am Inventar von Hotels und bei geliehenen oder gepachteten Objekten.

Noch mehr Wissen gibts im Versicherungsratgeber.

V. Wann greift die Haftpflicht?

Wie oben bereits beschrieben, greift eine Haftpflichtversicherung nur bei einem durch einen Dritten verursachten Schaden. Bei Eigenschäden, also versehentlich selbst verursachten Schäden nimmt sich die Versicherung außen vor. Das gilt auch bei Schäden, die durch mitversicherte Personen, wie Familienmitglieder entstanden sind. Vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen werden nicht übernommen.

VI. Wann zahlt die Haftpflicht nicht?

Auch wenn beispielsweise der eigene Hund die Couch eines Freundes beschädigt, wird die normale Haftpflichtversicherung nicht zahlen. In diesem Fall muss eine spezielle Tierhaftpflicht zum Tragen kommen. (Bild Couch Hund kaputt)

Hund sitz auf der Couch mit kaputten Kissen

Die mittlerweile sehr beliebten Drohnen oder auch andere kleine Luft- oder Wasserfahrzeuge müssen separat versichert werden, denn diese können auch schnell mal Schäden verursachen. Hierdurch verursachte Unfälle oder Schäden übernimmt die Versicherung nicht.