Reiserücktrittversicherung - was man wissen sollte

Die durchschnittliche Entfernung zwischen dem Wohn- und Urlaubsort der Deutschen beträgt 2662km. Das entspricht etwa der Fahrstrecke von München nach Kreta. 

Generell kann man erkennen, dass die Reiselust Deutschen in den letzten Jahren zugenommen hat. Aufgrund dieser steigenden Zahlen sehen auch immer mehr Menschen eine Reiserücktrittversicherung als notwendig an. Weshalb diese so sinnvoll ist und was sie jedem Reisenden bringt, wird im Folgenden erläutert.

Reiserücktrittsversicherung die Weltkarte

Inhaltsverzeichnis:

I. Was ist eine Reiserücktrittversicherung?
II. Unterscheid Reiserücktritt & Reiseabbruch
III. Krankheit als Rücktrittsgrund  
IV. Unfall als Rücktrittsgrund
V. Weitere Rücktrittsgründe

I. Was ist eine Reiserücktrittversicherung?

Unter einer Reiserücktrittversicherung versteht man eine Versicherung, die zusätzlich zu einer Reise abgeschlossen wird. Sie schützt vor den hohen Stornierungskosten, falls die Reise kurzfristig nicht angetreten werden kann. Die teils sehr hohen Kosten einer Stornierung werden somit unter Einhaltung gewisser Gründe übernommen. Dies können Unfallverletzungen oder unerwartete Erkrankungen sein.

II. Unterscheid Reiserücktritt & Reiseabbruch

Generell unterscheiden muss man zwischen der Reiserücktrittversicherung und der Reiseabbruchversicherung. Der Unterschied liegt darin, dass man die Reise bei einem Reiseabbruch bereits angetreten hat. Sozusagen wurden schon Services und Angebote wie Flug, Hotelübernachtungen oder Ausflüge genutzt und damit Kosten verursacht.

Tritt nun ein unerwarteter Zwischenfall ein, der eine Fortsetzung der Reise nicht erlaubt, muss man die Reise abbrechen. Den Heimweg muss man in der Regel auf eigene Kosten antreten. Bei manchen Anbietern einer Reiserücktrittversicherung ist auch dieser Service als Reiseabbruch Versicherung in den Vereinbarungen enthalten.

Dieser erstattet den nicht genutzten Teil der Reise. Die Reiserücktrittversicherung hingegen kann nur in Kraft treten, wenn die Reise noch nicht begonnen hat.

III. Krankheit als Rücktrittsgrund

Es gibt viele Gründe, warum eine Reise nicht angetreten werden kann. Ein Grund, den der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung beinhaltet und absichert, ist beispielsweise eine schwere Krankheit.

Man bucht frühzeitig einige Monate im Voraus eine Reise und bekommt kurze Zeit vor Beginn dieser die Diagnose über eine unerwartete schwere Erkrankung vom Arzt. Diese macht das Reisen aufgrund notwendiger Behandlungen unmöglich.

Der Reiseanbieter wird in diesem Fall wohl selten so viel Einsicht zeigen und die gebuchte Reise kostenlos stornieren. Hier leistet die Reiserücktrittsversicherung ihren Beitrag. Sie unterstützt in genau solchen Momenten und entlastet in schweren Zeiten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.

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IV. Unfall als Rücktrittsgrund

Ein weiterer, unvorhersehbarer Grund, weshalb eine Reiserücktrittsversicherung greift, ist ein möglicher Unfall. Man geht die Treppen herunter, stolpert und zieht sich einen Knochenbruch zu. 

Dieser macht den Antritt der Reise unmöglich. Die Versicherung kümmert sich darum, um nicht auf den hohen Stornierungskosten sitzen zu bleiben. Sie erstattet daher die Ausgaben.

V. Weitere Rücktrittsgründe

Bei der frühzeitigen Buchung eines Urlaubs weiß man oftmals nicht, was sich in den Monaten bis zum Antritt der Reise ergibt. Im Falle einer Schwangerschaft muss die Reise zum Wohl aller natürlich nicht angetreten werden.

Gekündigter Mann

Auch schwere Schicksalsschläge wie der Verlust eines Angehörigen zählen zu den Gründen. Hier springt die Versicherung ein und übernimmt die hohen Stornierungskosten. Auch bei unerwartetem Jobverlust oder ein durch einen Schaden am Eigentum entstandener Geldbedarf zählen dazu.

Verreist man oft, macht es Sinn die Reiserücktrittversicherung jährlich abzuschließen. Alternativ ist sie auch einmalig für einzelne Reisen buchbar. Sinnvoll ist sie allemal, um sich vor den hohen Stornokosten zu schützen. Wichtig zu wissen ist, dass sie spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden muss.