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Kaufnebenkosten - diese Kosten fallen an
Kaufnebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, welche beim Immobilienkauf entstehen und zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Hierzu zählen Maklerprovision, Grunderwerbssteuer, Notargebühren und die Grundbuchumschreibung. Die Höhe der Nebenkosten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird prozentual vom Kaufpreis der Immobilie berechnet.
Inhaltsverzeichnis:
I. Arten von Kaufnebenkosten
1. Maklerprovision
2. Notargebühren
3. Grunderwerbsteuer
4. Grundbuch
II. Fälligkeit der Kaufnebenkosten
III. Wer bezahlt die Kaufnebenkosten?
1. Wohnung und Einfamilienhaus
2. Baugrundstücke und Gewerbe
3. 110% – Finanzierung
IV. Kaufnebenkosten bei Zwangsversteigerungen
V. Sind Kaufnebenkoste steuerlich absetzbar?
I. Arten von Kaufnebenkosten
1. Maklerprovision (= Courtage)
Damit schnellstmöglich ein Käufer, Mieter oder Verkäufer gefunden wird, wenden sich viele an einen Immobilienmakler. Dieser erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision. Seit dem 23.12.2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision je zur Hälfte (§ 656c BGB).
Sie beläuft sich grundsätzlich auf 7,14% (inkl. Mehrwertsteuer) des Immobilienpreises.
Ausnahmen sind Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, dort ist die Courtage niedriger.
2. Notargebühren
4. Grundbuch
Fällig ist hierbei die Grundschuldlöschung des Vorbesitzers, sowie die Eintragung der neuen Grundschuld falls das Wohnobjekt finanziert wurde.
Weiterhin muss eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer stattfinden und möglicherweise eine Auflassungsvormerkung. Die Auflassungsvormerkung ist nichts anderes als eine Reservierung, die einen Verkauf an jemand anderen verhindert.
II. Fälligkeit der Kaufnebenkosten
Auch bei Immobilien als Kapitalanlage ist die Fälligkeit zur Begleichung der Kaufnebenkosten von Stelle zu Stelle unterschiedlich – und erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten.
- Notarkosten ( 2 – 4 Wochen)
- Grundbucheintrag ( 4 – 6 Wochen)
- Grunderwerbsteuer ( 6 – 8 Wochen)
- Maklerprovision ( sofort )
III. Wer bezahlt die Kaufnebenkosten?
2. Baugrundstücke und Gewerbe
Grundsätzlich ist es abhängig von der Marktsituation. Besteht mehr Nachfrage als Angebot, ist der Käufer eher gewillt die Provision zu bezahlen. Umgekehrt bei hohem Angebot – der Verkäufer.
3. 110% - Finanzierung
Zudem benötigt der Darlehensnehmer ein hohes und sicheres monatliches Einkommen, ohne bestehende Schulden.
Mehr zum Thema Kapitalanlagen und Pflegeimmobilien gibts im Ratgeber.
IV. Kaufnebenkosten bei Zwangsversteigerungen
Den Verkehrswert ermittelt ein extra dafür zertifizierter Sachverständiger. Anstelle der Notargebühren fallen Zuschlagsgebühren an, diese sind abhängig von der Gebotshöhe. Mit steigendem Gebot, sinken die Zuschlagsgebühren (zu finden im Gerichtskostengesetz, GKG).
Erhält man die Zusage (= Zuschlag) hat man wenige Wochen Zeit sein Gebot (= Bargebot) zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung dieses Gebots fallen zusätzlich 4% Zinsen an.
V. Kann man Kaufnebenkosten steuerlich absetzen?
Wird die Immobilie privat genutzt, können die Kaufnebenkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Werden hingegen steuerpflichtige Einnahmen durch eine Vermietung erwirtschaftet, kann die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten in der Steuer angegeben werden. Bei gewerblicher Nutzung z.B. als Büro- oder Ladenfläche, fällt die Grunderwerbsteuer unter die Betriebsausgaben und ist somit steuerlich absetzbar.